PPWR (EU-Verpackungsverordnung): Was ab 2026 für Versandverpackungen im E-Commerce gilt

Die PPWR ist die EU-Verpackungsverordnung und gilt ab August 2026. Leerraumquote, Rezyklat, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung – was Onlinehändler nun vorbereiten müssen.

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PPWR — kurz erklärt

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die EU-Verpackungsverordnung. Sie ist seit Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Onlinehändler bringt sie Vorgaben zu Leerraum, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung von Versandverpackungen.

Was ist die PPWR?

Die PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch Verpackungsverordnung – ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie von 1994 gilt sie als Verordnung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und muss nicht mehr in nationales Recht übersetzt werden. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 angewendet.

Ziel ist, Verpackungsabfall pro Kopf gegenüber 2018 bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % zu senken. Dafür regelt die PPWR, wie Verpackungen gestaltet sein müssen – und das betrifft die Versandverpackung im E-Commerce direkt. Die nationale Produktverantwortung nach VerpackG und LUCID bleibt daneben bestehen.

Die wichtigsten Vorgaben für Onlinehändler

VorgabeInhaltGilt ab
Leerraumquotemax. 50 % Leerraum bei Versand-, Um- und Transportverpackungen; Füllmaterial zählt als Leerraum1. Januar 2030
VerpackungsminimierungGewicht und Volumen auf das notwendige Minimum, keine Doppelböden oder Scheinwände2030
Recyclingfähigkeitalle Verpackungen müssen nach Bewertungsklassen recyclingfähig sein2030, verschärft 2038
RezyklatanteilMindestanteile an recyceltem Kunststoff je Verpackungskategorie2030, höhere Quoten 2040
Kennzeichnungharmonisierte Piktogramme zur Materialzusammensetzung EU-weit12. August 2028
WiederverwendungQuoten vor allem für Transportverpackungen im B2B-Verkehr2030

Hinzu kommen Verbote bestimmter Einweg-Kunststoffverpackungen ab 2030, die überwiegend Lebensmittel und Gastronomie betreffen. Viele Details – Bewertungsmethoden, Ausnahmen, Prüfverfahren – werden bis dahin in delegierten Rechtsakten der EU-Kommission konkretisiert.

Wie sich Händler jetzt vorbereiten

  1. Kartonsortiment staffeln: Fünf bis acht Größen decken die meisten Sortimente ab; ein Karton für alles verletzt ab 2030 die Leerraumquote fast immer.
  2. Kartonwahl nach Volumen: Das WMS kennt Maße und Gewicht je SKU und kann beim Pack & Label den kleinsten passenden Karton vorschlagen.
  3. Füllmaterial reduzieren: Passgenaue Kartons brauchen weniger Polster; wo nötig Papier statt Kunststoff.
  4. Mono-Material bevorzugen: Wellpappe ohne Kunststoffbeschichtung, Papierklebeband, keine Verbundfolien.
  5. Lieferanten fragen: Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit schriftlich bestätigen lassen und dokumentieren.
Tipp aus der Praxis

Weniger Leerraum spart schon heute Geld: Carrier rechnen nach Volumengewicht, und ein Karton eine Größe kleiner senkt das Porto typischerweise um 0,20 bis 0,60 € je Paket. Die PPWR-Vorbereitung finanziert sich damit in vielen Sortimenten selbst.

Warum die PPWR für Onlinehändler wichtig ist

Im deutschen E-Commerce werden Pakete heute häufig mit 30 bis 40 % Leerraum versendet – Sortimente mit einem Einheitskarton liegen oft darüber. Wer erst 2029 umstellt, muss Kartons, Packprozesse und Artikelstammdaten unter Zeitdruck ändern. Dazu kommen Nachweispflichten: Marktplätze und Großkunden werden Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil abfragen, und die Kennzeichnung ab 2028 betrifft jede Verpackung, die Sie in Verkehr bringen. Was die Verordnung konkret für Onlinehändler bedeutet, beschreibt ausführlich der Artikel PPWR 2026: Was Onlinehändler wissen müssen.

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Hinweis

Dieser Artikel fasst die PPWR aus Sicht der Logistik zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen und Schwellenwerte einzelner Artikel der Verordnung können durch delegierte Rechtsakte noch konkretisiert werden.

So macht es LogYou

Beim Verpacken in Butzbach wird je Auftrag der passende Karton aus einem gestaffelten Sortiment gewählt; Verpackungsmaterial, Füllstoffe und Beileger stimmt LogYou mit Ihnen im Onboarding ab, auch für Sets im Rahmen der Konfektionierung. Mehr zu Verpackung und Markenauftritt im Ratgeber Verpackung & Branding und unter E-Commerce Fulfillment.

Häufige Fragen zu PPWR

Ab wann gilt die PPWR?
Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Viele konkrete Anforderungen greifen gestaffelt: die harmonisierte Kennzeichnung ab 2028, Leerraumquote, Rezyklat-Mindestanteile und Recyclingfähigkeit ab 2030.
Was bedeutet die Leerraumquote von 50 Prozent?
Versand-, Um- und Transportverpackungen dürfen ab 2030 höchstens zur Hälfte aus Leerraum bestehen. Füllmaterial wie Luftpolster oder Papierknäuel zählt dabei als Leerraum, nicht als Inhalt. Onlinehändler brauchen deshalb ein abgestuftes Kartonsortiment und eine Kartonwahl nach Auftragsvolumen.
Ersetzt die PPWR das deutsche Verpackungsgesetz?
Nicht vollständig. Die PPWR löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab und gibt Produktanforderungen und Ziele EU-weit vor. Registrierung, Systembeteiligung und die Zentrale Stelle nach dem Verpackungsgesetz bleiben bestehen und werden an die Verordnung angepasst.

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