Die GPSR (General Product Safety Regulation, Verordnung (EU) 2023/988) ist die EU-Produktsicherheitsverordnung und gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Verbraucherprodukte, die in der EU verkauft werden – auch online. Sie verlangt Herstellerangaben und eine in der EU ansässige verantwortliche Person auf Produkt und Angebot, Warnhinweise in Landessprache und Rückverfolgbarkeit.
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Was ist die GPSR?
Die General Product Safety Regulation – Verordnung (EU) 2023/988 – ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie löst die Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ab und gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ihr Grundsatz ist einfach: Nur sichere Produkte dürfen an Verbraucher abgegeben werden, und für jedes Produkt muss ein Ansprechpartner in der EU greifbar sein.
Die Verordnung ist ein Auffangnetz: Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, für die es keine speziellere Sicherheitsvorschrift gibt (etwa Spielzeug- oder Elektronikrichtlinien), und ergänzt diese in Punkten, die sie nicht regeln. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Online-Marktplätze und ausdrücklich auch Fulfillment-Dienstleister als Wirtschaftsakteure.
Die Pflichten im Überblick
| Pflicht | Inhalt | Betrifft vor allem |
|---|---|---|
| Herstellerangaben | Name, Handelsname, Postanschrift und E-Mail auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument | Hersteller, Eigenmarken |
| Verantwortliche Person in der EU | bei Herstellern außerhalb der EU: Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfillment-Dienstleister in der EU; Angaben auf dem Produkt | Importeure, Drittland-Hersteller |
| Identifikation | Typ-, Chargen- oder Seriennummer für die Rückverfolgbarkeit | alle |
| Sicherheitsinformationen | Warnhinweise und Anleitungen in der Sprache des Verkaufslandes | alle |
| Risikoanalyse | interne Risikobewertung und technische Dokumentation, zehn Jahre aufbewahren | Hersteller |
| Online-Angebot | Herstellerangaben, verantwortliche Person, Produktkennung, Bild und Warnhinweise sichtbar im Listing | Händler, Marktplätze |
| Unfälle und Rückrufe | Meldung über das Safety Business Gateway; Rückruf mit Reparatur, Ersatz oder Erstattung und direkter Information der Käufer | alle |
| Marktplatz-Pflichten | Registrierung im Safety-Gate-Portal, zentrale Kontaktstelle, Entfernung gefährlicher Angebote binnen zwei Werktagen nach Anordnung | Marktplätze |
Was die GPSR für Fulfillment und Lager bedeutet
- Kennzeichnung prüfen: Am Wareneingang sollte auffallen, wenn Hersteller- oder Verantwortlichen-Angaben fehlen. Fehlende Angaben lassen sich per Etikett oder Beileger im Rahmen der Konfektionierung nachrüsten – vor dem Versand, nicht danach.
- Rückverfolgbarkeit: Eine Chargenverfolgung oder Seriennummern-Erfassung je Sendung entscheidet im Rückruffall darüber, ob Sie 200 betroffene Kunden gezielt anschreiben oder 20.000 pauschal.
- Sprachen: Wer per EU-Versand in mehrere Länder liefert, braucht Warnhinweise in jeder Verkaufssprache – als Aufdruck, mehrsprachiges Beiblatt oder Etikett.
- Rolle des Dienstleisters: Ein Fulfillment-Dienstleister in der EU wird nur dann verantwortliche Person, wenn es weder Hersteller, Bevollmächtigten noch Importeur in der EU gibt. Für Händler, die Ware aus dem Drittland einführen, gilt: Sie selbst sind Importeur und damit verantwortlich.
Ware wird beim Hersteller in Asien ohne Herstellerangaben und ohne EU-Verantwortlichen bestellt, weil „das bisher auch niemand gefragt hat". Seit Dezember 2024 deaktivieren Amazon, eBay und andere Marktplätze solche Listings, und der importierende Händler haftet als Importeur für die Produktsicherheit.
Warum die GPSR für Onlinehändler wichtig ist
Für Marken mit Eigenprodukten ist die GPSR keine Formalie: Wer unter eigenem Namen verkauft, gilt als Hersteller mit allen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Verstöße werden national geahndet – in Deutschland mit Bußgeldern nach dem Produktsicherheitsgesetz –, und Marktplatz-Sperren treffen den Umsatz sofort. Ein Rückruf ohne saubere Chargendaten kostet schnell mehr als die gesamte Marge eines Produkts. Welche Schritte konkret anstehen, beschreibt der Artikel GPSR: Was Onlinehändler jetzt umsetzen müssen.
Dieser Artikel fasst die Verordnung aus Sicht der Logistik zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Produkt zusätzlich unter spezielle EU-Vorschriften fällt und wer bei Ihnen verantwortliche Person ist, klären Sie mit einer Fachkanzlei.
So macht es LogYou
LogYou erfasst auf Wunsch Chargen- und Seriennummern je Artikel und Sendung in LogShip, sodass Sie im Rückruffall wissen, welche Kunden welche Charge erhalten haben. Fehlende Kennzeichnungen, Warnhinweise oder mehrsprachige Beileger werden vor dem Versand im Rahmen der Konfektionierung ergänzt.
Häufige Fragen zu GPSR
Für welche Produkte gilt die GPSR?
Was ist die verantwortliche Person nach GPSR?
Was muss im Online-Angebot nach GPSR stehen?
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