Die Mindestlaufzeit ist die vertraglich festgelegte Dauer, für die ein Fulfillment-Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann; üblich sind 12 bis 36 Monate plus 3 bis 6 Monate Kündigungsfrist. Sie sichert dem Anbieter Auslastung, nimmt dem Händler aber die Möglichkeit, bei schlechter Leistung oder verändertem Geschäft zu wechseln.
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Was ist eine Mindestlaufzeit?
Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, in dem ein Fulfillment-Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. Sie beginnt meist mit dem Vertragsschluss oder dem ersten Versandtag und wird durch zwei weitere Klauseln ergänzt: die Kündigungsfrist (wie lange vor Laufzeitende die Kündigung eingehen muss) und die automatische Verlängerung (um welchen Zeitraum sich der Vertrag verlängert, wenn nicht gekündigt wird). Erst alle drei zusammen ergeben die tatsächliche Bindung.
Ein Beispiel: 12 Monate Laufzeit, 3 Monate Kündigungsfrist, Verlängerung um 12 Monate. Wer die Kündigung im zehnten Monat verschickt, ist bis Ende des 24. Monats gebunden. In der Kontraktlogistik mit dedizierten Flächen sind solche Konstruktionen normal; im E-Commerce-Fulfillment mit geteilter Fläche und standardisiertem Onboarding sind sie zunehmend die Ausnahme.
Warum Anbieter eine Mindestlaufzeit verlangen
Die Gründe sind nachvollziehbar, und es lohnt sich, sie zu kennen, weil sie die Verhandlung bestimmen:
- Flächenplanung: Der Anbieter reserviert Regalmeter und Palettenplätze für Ihren Bestand. Verlassen Sie das Lager nach vier Monaten, steht die Fläche leer, bis ein neuer Kunde eingezogen ist.
- Personalplanung: Pick-, Pack- und Wareneingangsteams werden nach dem erwarteten Volumen eingeplant.
- Amortisation des Onboardings: Schnittstelle, Artikelstamm und Prozessanlage kosten Aufwand, der über die laufenden Gebühren hereingeholt werden soll. Wo stattdessen eine Setup-Gebühr berechnet wird, entfällt dieses Argument.
- Finanzierung: Anbieter mit fremdfinanzierten Lagern brauchen planbare Umsätze gegenüber Banken und Vermietern.
Entscheidend ist, wie standardisiert der Anbieter arbeitet: Wer Fläche flexibel zuteilt, native Schnittstellen hat und das Onboarding in Tagen abschließt, trägt beim Kundenabgang kaum Risiko und braucht keine lange Bindung.
Warum die Mindestlaufzeit für Onlinehändler ein Risiko ist
Fulfillment ist ein operatives Verhältnis, das täglich funktionieren muss. Eine lange Bindung nimmt Ihnen genau dann die Handlungsfähigkeit, wenn Sie sie brauchen:
- Leistungsabfall: Sinkt die Pick-Genauigkeit, werden Cut-Off-Zeiten verfehlt oder häufen sich Bestandsdifferenzen, können Sie ohne Sonderkündigungsrecht nur reklamieren, nicht wechseln.
- Geschäftsentwicklung: Ein Shop, der sich in 18 Monaten verdreifacht oder halbiert, braucht einen anderen Setup als zu Vertragsbeginn.
- Strategiewechsel: Der Einstieg bei Amazon FBA, ein neuer EU-Markt oder ein Sortimentswechsel verändern die Anforderungen an das Lager.
- Kombinierte Kosten: Mindestlaufzeit plus Setup-Gebühr plus Auslagerungsgebühr am Ende summieren sich zu einer Wechselhürde, die im Angebot nirgends als Betrag steht.
Laufzeiten von 24 Monaten und mehr ohne messbare Leistungszusagen im SLA und ohne Sonderkündigungsrecht bei deren Verfehlung. Ein Anbieter, der von seiner Leistung überzeugt ist, hat kein Problem damit, sie zur Bedingung der Bindung zu machen.
Wie faire Verträge stattdessen aussehen
Der Anbieter braucht Planbarkeit, Sie brauchen Beweglichkeit. Es gibt bewährte Regelungen, die beides verbinden:
| Regelung | Sicherheit für den Anbieter | Freiheit für den Händler |
|---|---|---|
| Monatlich kündbar mit Grundgebühr | Fixer Monatsbeitrag deckt Software und Betreuung | Ausstieg mit 1 bis 3 Monaten Frist jederzeit möglich |
| Mindestvolumen statt Laufzeit | Zugesagte Paketzahl je Monat, sonst Aufschlag | Keine zeitliche Bindung, nur Volumenzusage |
| Kurze Laufzeit mit SLA-Kopplung | 6 bis 12 Monate Bindung | Sonderkündigungsrecht bei verfehlten Kennzahlen |
| Auslagerung zu festen Konditionen | Planbare Übergabe an den Nachfolger | Kein Preisschock am Vertragsende |
Wenn eine Laufzeit unvermeidbar ist, sollten drei Dinge geregelt sein: Kündigungsfrist maximal drei Monate, keine automatische Verlängerung um mehr als sechs Monate und ein Sonderkündigungsrecht bei wiederholt verfehlten SLAs. Wie ein Wechsel praktisch abläuft, beschreibt der Ratgeber Fulfillment-Anbieter wechseln; worauf Sie bei der Auswahl insgesamt achten sollten, der Ratgeber Fulfillment-Anbieter auswählen. Die Einordnung in die gesamten Fulfillment-Kosten gibt Fulfillment-Kosten verstehen.
Bitten Sie den Anbieter um eine Referenz eines Kunden, der ihn wieder verlassen hat. Wie ein Anbieter mit dem Auszug umgeht, sagt mehr über die Zusammenarbeit als jede Laufzeitklausel.
So macht es LogYou
LogYou arbeitet ohne Mindestlaufzeit und mit transparenten Preisbausteinen: Start ab 99 € im Monat, Wachstum ab 199,99 €, Premium ab 299,99 €. Die Bindung entsteht über die Leistung, nicht über den Vertrag. Die Bausteine finden Sie auf der Preisseite, den Ablauf eines Wechsels zu LogYou beschreibt die Seite Fulfillment-Wechsel.
Häufige Fragen zu Mindestlaufzeit
Welche Mindestlaufzeit ist bei Fulfillment-Verträgen üblich?
Warum verlangen Fulfillment-Anbieter eine Mindestlaufzeit?
Kann ich einen Fulfillment-Vertrag trotz Mindestlaufzeit kündigen?
Was ist besser: Mindestlaufzeit oder Mindestvolumen?
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