OSS (One-Stop-Shop): EU-Umsatzsteuer beim Versand an Verbraucher zentral melden

Der One-Stop-Shop (OSS) bündelt die Umsatzsteuer für EU-Fernverkäufe in einer Quartalsmeldung. Lieferschwelle 10.000 €, Ablauf, Grenzen bei Auslandslagern, Fulfillment.

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OSS (One-Stop-Shop) — kurz erklärt

Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-Verfahren, mit dem Onlinehändler die Umsatzsteuer für B2C-Fernverkäufe in andere EU-Länder zentral über das Bundeszentralamt für Steuern melden und bezahlen. Er wird relevant, sobald die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Kalenderjahr überschritten ist.

Was ist der OSS?

Der One-Stop-Shop ist seit dem 1. Juli 2021 das zentrale Meldeverfahren der EU für die Umsatzsteuer auf sogenannte innergemeinschaftliche Fernverkäufe: Warenlieferungen aus einem EU-Land an Verbraucher in einem anderen EU-Land. Er löste den auf digitale Dienstleistungen beschränkten Mini-One-Stop-Shop ab.

Hintergrund ist das Bestimmungslandprinzip: Überschreiten Ihre Fernverkäufe in alle anderen EU-Staaten zusammen 10.000 € netto im Kalenderjahr, schulden Sie die Umsatzsteuer nicht mehr in Deutschland, sondern im Land des Kunden – mit dem dortigen Steuersatz. Statt sich in bis zu 26 Ländern zu registrieren, melden Sie über den OSS alles gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Der OSS betrifft ausschließlich B2C-Verkäufe. Lieferungen an Unternehmen laufen über die USt-IdNr. als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, Importe aus Drittländern über den IOSS.

Wie der OSS in der Praxis funktioniert

  1. Registrierung beim BZSt über das Online-Portal, jeweils vor Beginn des Quartals, ab dem das Verfahren genutzt werden soll.
  2. Steuersätze im Shop hinterlegen: Der Checkout muss je Lieferland den richtigen Satz berechnen, etwa 20 % in Österreich, 21 % in den Niederlanden, 22 % in Italien, 23 % in Polen oder 25 % in Dänemark – und das auch bei ermäßigten Sätzen für Bücher oder Lebensmittel.
  3. Quartalsmeldung bis zum Ende des Folgemonats, aufgeschlüsselt nach Bestimmungsland und Steuersatz.
  4. Zahlung der Gesamtsumme an das BZSt, das die Beträge an die Mitgliedstaaten verteilt.
  5. Aufzeichnungen je Umsatz zehn Jahre aufbewahren.
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Die Schwelle ist schneller erreicht als gedacht

10.000 € pro Jahr entsprechen rund 830 € Umsatz im Monat – bei einem Warenkorb von 35 € sind das etwa 24 Bestellungen aus dem EU-Ausland monatlich. Wer international versendet, sollte den OSS von Anfang an einplanen, statt mitten im Jahr die Steuersätze umzustellen.

Wo der OSS nicht greift

SituationVerfahren
B2C-Versand aus Deutschland in andere EU-LänderOSS
B2B-Lieferung an Unternehmen mit USt-IdNr.steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Ware lagert im EU-Ausland (Pan-EU, lokales Lager)lokale Registrierung im Lagerland, OSS nur für Fernverkäufe von dort
Direktversand aus Drittland bis 150 € SachwertIOSS
Versand nach UK oder SchweizDrittland, Zollanmeldung und lokale Regeln

Der Lagerstandort ist damit die entscheidende Stellschraube: Wer seinen gesamten Bestand in einem deutschen Lager hält und von dort in die EU liefert, kommt mit der deutschen Registrierung plus OSS aus. Jedes zusätzliche Lager im EU-Ausland bringt eine zusätzliche Steuerregistrierung mit sich.

Warum der OSS für Onlinehändler wichtig ist

Mit dem Bestimmungslandprinzip schwankt Ihre Marge je nach Zielland: Ein Bruttopreis von 49,90 € enthält in Deutschland 7,97 € Umsatzsteuer, in Dänemark 9,98 €. Wer einheitliche Bruttopreise für die gesamte EU fährt, muss diese Differenz kalkulieren; wer Preise je Land differenziert, braucht einen Shop, der das abbildet. Darüber hinaus entscheidet die Steuerkonstellation mit darüber, welches Modell im Cross-Border-Fulfillment für Sie sinnvoll ist – zentral aus Deutschland oder mit Lagern in mehreren Ländern.

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Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick aus Sicht der Logistik und ersetzt keine Steuerberatung. Registrierung, Meldungen und die Prüfung Ihrer Steuersätze gehören in die Hände Ihres Steuerberaters.

So macht es LogYou

LogYou lagert und versendet aus einem zentralen Lager in Butzbach. Jede Lieferung an EU-Verbraucher ist damit ein Fernverkauf aus Deutschland, der sich sauber über den OSS abbilden lässt, ohne zusätzliche Registrierungen in Lagerländern. Die Sendungsdaten je Auftrag sehen Sie in LogShip; die steuerliche Auswertung läuft über Ihr Shop- oder ERP-System. Mehr zum EU-Versand und zu Versand & Same-Day.

Häufige Fragen zu OSS (One-Stop-Shop)

Ab wann muss ich am OSS-Verfahren teilnehmen?
Sobald Ihre Nettoumsätze aus Fernverkäufen an Verbraucher in allen anderen EU-Ländern zusammen 10.000 € im Kalenderjahr übersteigen, gilt die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes. Ab diesem Punkt können Sie sich entweder in jedem Land einzeln registrieren oder freiwillig den OSS nutzen. Unterhalb der Schwelle bleibt es bei deutscher Umsatzsteuer.
Wie oft muss die OSS-Meldung abgegeben werden?
Quartalsweise, jeweils bis zum Ende des Monats nach Quartalsende, also bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Die Meldung wird über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern abgegeben und die Gesamtsumme in einem Betrag gezahlt.
Gilt der OSS auch, wenn ich Ware in einem Lager in einem anderen EU-Land habe?
Nur teilweise. Das Verbringen eigener Ware in ein Lager im EU-Ausland löst dort eine steuerliche Registrierungspflicht aus, etwa bei Amazon Pan-EU. Die Fernverkäufe aus diesem Lager in andere Länder können dann über den OSS gemeldet werden, die lokalen Verkäufe im Lagerland aber nicht.

Fragen zu OSS (One-Stop-Shop) in Ihrem Shop?

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