Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein EU-Verfahren, mit dem Onlinehändler die Umsatzsteuer für B2C-Fernverkäufe in andere EU-Länder zentral über das Bundeszentralamt für Steuern melden und bezahlen. Er wird relevant, sobald die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Kalenderjahr überschritten ist.
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Was ist der OSS?
Der One-Stop-Shop ist seit dem 1. Juli 2021 das zentrale Meldeverfahren der EU für die Umsatzsteuer auf sogenannte innergemeinschaftliche Fernverkäufe: Warenlieferungen aus einem EU-Land an Verbraucher in einem anderen EU-Land. Er löste den auf digitale Dienstleistungen beschränkten Mini-One-Stop-Shop ab.
Hintergrund ist das Bestimmungslandprinzip: Überschreiten Ihre Fernverkäufe in alle anderen EU-Staaten zusammen 10.000 € netto im Kalenderjahr, schulden Sie die Umsatzsteuer nicht mehr in Deutschland, sondern im Land des Kunden – mit dem dortigen Steuersatz. Statt sich in bis zu 26 Ländern zu registrieren, melden Sie über den OSS alles gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Der OSS betrifft ausschließlich B2C-Verkäufe. Lieferungen an Unternehmen laufen über die USt-IdNr. als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, Importe aus Drittländern über den IOSS.
Wie der OSS in der Praxis funktioniert
- Registrierung beim BZSt über das Online-Portal, jeweils vor Beginn des Quartals, ab dem das Verfahren genutzt werden soll.
- Steuersätze im Shop hinterlegen: Der Checkout muss je Lieferland den richtigen Satz berechnen, etwa 20 % in Österreich, 21 % in den Niederlanden, 22 % in Italien, 23 % in Polen oder 25 % in Dänemark – und das auch bei ermäßigten Sätzen für Bücher oder Lebensmittel.
- Quartalsmeldung bis zum Ende des Folgemonats, aufgeschlüsselt nach Bestimmungsland und Steuersatz.
- Zahlung der Gesamtsumme an das BZSt, das die Beträge an die Mitgliedstaaten verteilt.
- Aufzeichnungen je Umsatz zehn Jahre aufbewahren.
10.000 € pro Jahr entsprechen rund 830 € Umsatz im Monat – bei einem Warenkorb von 35 € sind das etwa 24 Bestellungen aus dem EU-Ausland monatlich. Wer international versendet, sollte den OSS von Anfang an einplanen, statt mitten im Jahr die Steuersätze umzustellen.
Wo der OSS nicht greift
| Situation | Verfahren |
|---|---|
| B2C-Versand aus Deutschland in andere EU-Länder | OSS |
| B2B-Lieferung an Unternehmen mit USt-IdNr. | steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung |
| Ware lagert im EU-Ausland (Pan-EU, lokales Lager) | lokale Registrierung im Lagerland, OSS nur für Fernverkäufe von dort |
| Direktversand aus Drittland bis 150 € Sachwert | IOSS |
| Versand nach UK oder Schweiz | Drittland, Zollanmeldung und lokale Regeln |
Der Lagerstandort ist damit die entscheidende Stellschraube: Wer seinen gesamten Bestand in einem deutschen Lager hält und von dort in die EU liefert, kommt mit der deutschen Registrierung plus OSS aus. Jedes zusätzliche Lager im EU-Ausland bringt eine zusätzliche Steuerregistrierung mit sich.
Warum der OSS für Onlinehändler wichtig ist
Mit dem Bestimmungslandprinzip schwankt Ihre Marge je nach Zielland: Ein Bruttopreis von 49,90 € enthält in Deutschland 7,97 € Umsatzsteuer, in Dänemark 9,98 €. Wer einheitliche Bruttopreise für die gesamte EU fährt, muss diese Differenz kalkulieren; wer Preise je Land differenziert, braucht einen Shop, der das abbildet. Darüber hinaus entscheidet die Steuerkonstellation mit darüber, welches Modell im Cross-Border-Fulfillment für Sie sinnvoll ist – zentral aus Deutschland oder mit Lagern in mehreren Ländern.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick aus Sicht der Logistik und ersetzt keine Steuerberatung. Registrierung, Meldungen und die Prüfung Ihrer Steuersätze gehören in die Hände Ihres Steuerberaters.
So macht es LogYou
LogYou lagert und versendet aus einem zentralen Lager in Butzbach. Jede Lieferung an EU-Verbraucher ist damit ein Fernverkauf aus Deutschland, der sich sauber über den OSS abbilden lässt, ohne zusätzliche Registrierungen in Lagerländern. Die Sendungsdaten je Auftrag sehen Sie in LogShip; die steuerliche Auswertung läuft über Ihr Shop- oder ERP-System. Mehr zum EU-Versand und zu Versand & Same-Day.
Häufige Fragen zu OSS (One-Stop-Shop)
Ab wann muss ich am OSS-Verfahren teilnehmen?
Wie oft muss die OSS-Meldung abgegeben werden?
Gilt der OSS auch, wenn ich Ware in einem Lager in einem anderen EU-Land habe?
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