IOSS (Import-One-Stop-Shop): Umsatzsteuer für Importsendungen bis 150 € abwickeln

Der IOSS regelt die Umsatzsteuer für Direktsendungen aus Drittländern bis 150 € an EU-Verbraucher. Ablauf, Monatsmeldung, Marktplatz-Regel und Alternative EU-Lager.

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IOSS — kurz erklärt

Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist das EU-Verfahren für B2C-Verkäufe von Waren, die aus einem Drittland direkt an EU-Verbraucher versendet werden und deren Sachwert je Sendung 150 € nicht übersteigt. Der Händler kassiert die Umsatzsteuer des Ziellandes beim Kauf, meldet sie monatlich zentral und die Sendung wird bei der Einfuhr ohne weitere Abgaben freigegeben.

Was ist der IOSS?

Der Import-One-Stop-Shop wurde am 1. Juli 2021 zusammen mit dem OSS eingeführt. Gleichzeitig fiel die frühere Freigrenze von 22 €, bis zu der Importsendungen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit waren. Seitdem ist jede Sendung aus einem Drittland in die EU steuerpflichtig – und der IOSS ist das Verfahren, das diese Steuer für Kleinsendungen praktikabel macht.

Der IOSS gilt, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Ware wird aus einem Drittland (China, USA, UK, Schweiz) versendet, geht an einen Verbraucher in der EU und der Sachwert der Sendung liegt bei maximal 150 €. Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak sind ausgeschlossen. Typischer Anwendungsfall ist das Dropshipping direkt vom Hersteller.

Lagert die Ware dagegen bereits in der EU, ist der IOSS nicht anwendbar – dann gelten OSS bzw. die nationale Umsatzsteuer.

Wie der IOSS in der Praxis funktioniert

  1. Registrierung: EU-Unternehmen melden sich direkt an, in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern. Unternehmen ohne EU-Sitz benötigen einen in der EU ansässigen Vermittler, der mithaftet.
  2. Checkout: Beim Verkauf wird die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes ausgewiesen und kassiert – der Kunde sieht den Endpreis, keine Nachforderung.
  3. Sendungsdaten: Die IOSS-Nummer wird elektronisch mit den Zolldaten an den Carrier übermittelt. Dieser gibt eine vereinfachte Zollanmeldung ab, die Sendung wird ohne Einfuhrumsatzsteuer freigegeben.
  4. Monatliche Meldung bis zum Ende des Folgemonats über das IOSS-Portal, Zahlung in einer Summe.
  5. Aufzeichnungen zehn Jahre aufbewahren.
Tipp aus der Praxis

Die IOSS-Nummer gehört ausschließlich in den elektronischen Datensatz zum Carrier – niemals aufgedruckt auf das Paket oder die Rechnung. Aufgedruckte Nummern werden von Dritten missbraucht, und die darüber angemeldeten Umsätze landen dann in Ihrer Meldung.

Marktplätze als fiktiver Lieferer

Verkaufen Sie Importware bis 150 € über einen Online-Marktplatz, gilt der Marktplatz umsatzsteuerlich als Lieferer: Er kassiert und meldet die Umsatzsteuer über seine eigene IOSS-Nummer, die Sie an Ihren Carrier weitergeben. Das entlastet den Händler, verlagert aber die Kontrolle über den Steuerausweis an die Plattform.

Mit oder ohne IOSS: der Unterschied für den Kunden

Mit IOSSOhne IOSS
Umsatzsteuerim Kaufpreis enthaltenbei Zustellung vom Carrier kassiert
Zusätzliche GebührenkeineServicepauschale 6–15 € je Sendung
Zollabfertigungvereinfacht, meist ohne StoppStandardverfahren, 1–3 Tage länger
Annahmeverweigerungseltenhäufig, Retoure auf Kosten des Händlers

Warum der IOSS für Onlinehändler wichtig ist

Für Händler, die aus dem Drittland direkt an EU-Kunden liefern, entscheidet der IOSS über Kundenzufriedenheit und Retourenkosten. Er löst aber nur die Umsatzsteuer: Laufzeiten von ein bis drei Wochen, fehlende Sendungsverfolgung auf der letzten Meile und teure Rücksendungen bleiben. Die EU hat zudem beschlossen, die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € im Rahmen der Zollreform abzuschaffen – dann kommen zu den Steuern Zollabgaben hinzu.

Deshalb wechseln viele Marken ab einem relevanten EU-Volumen auf ein Lager innerhalb der EU: Die Ware wird einmal als Sammelimport verzollt, danach ist jede Bestellung ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf über den OSS – ohne Zollstopp je Paket und mit Laufzeiten von zwei bis fünf Werktagen. Wie das Modell aufgebaut ist, beschreibt der Begriff Cross-Border-Fulfillment.

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Hinweis

Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick aus Logistiksicht und ersetzt keine Steuer- oder Zollberatung. Ob IOSS, OSS oder ein EU-Lager für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

So macht es LogYou

LogYou nimmt Importware am Wareneingang in Butzbach an, nachdem Ihr Spediteur oder Zollagent den Sammelimport abgefertigt hat. Ab diesem Punkt versenden Sie aus Deutschland in die gesamte EU ohne IOSS und ohne Zoll je Sendung – mit Bestand und Sendungsstatus live in LogShip. Mehr unter E-Commerce Fulfillment.

Häufige Fragen zu IOSS

Was passiert, wenn ich ohne IOSS aus einem Drittland an EU-Kunden versende?
Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr fällig und in der Regel vom Paketdienst beim Empfänger kassiert – zusammen mit einer Servicepauschale von typischerweise 6 bis 15 €. Viele Kunden verweigern daraufhin die Annahme, die Sendung geht zurück und der Händler trägt Retoure und Erstattung.
Gilt der IOSS auch für Sendungen über 150 €?
Nein. Übersteigt der Sachwert einer Sendung 150 €, läuft die Einfuhr über die reguläre Zollanmeldung mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Der Betrag bezieht sich auf den Warenwert ohne Versandkosten und Steuern je Sendung, nicht je Artikel.
Brauche ich als Händler außerhalb der EU einen Vermittler für den IOSS?
Ja. Unternehmen ohne Sitz in der EU müssen sich über einen in der EU ansässigen Vermittler registrieren, der die Meldungen abgibt und für die Steuer mithaftet. EU-Unternehmen registrieren sich direkt bei ihrer Steuerbehörde, in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern.

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